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Fit für den Straßenverkehr:
Verkehrsübungsplätze für Kinder – mehr als eine kommunale Pflichtaufgabe.

Für Kinder hat das Fahrrad zunächst als Spielgerät, dann im zunehmenden Alter als Verkehrsmittel einen hohen Stellenwert. Dass eine sichere Beherrschung des Fahrrads und Kenntnisse über die wichtigsten Verkehrsvorschriften dabei unabdingbar sind, steht außer Frage.

Robert Newart, Geschäftsführer der Verkehrswacht Baden-Württemberg

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Viele Kinder können nicht richtig Fahrrad fahren!

Seit 2017 ist deshalb auch die Radfahrausbildung für Kinder in einer Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums (VwV-Radfahrausbildung) verbindlich geregelt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden verfügte Engelsbrand glücklicherweise bereits über einen solchen Übungsplatz und zwar an der Grundschule im Teilort Grunbach. Allerdings war der Platz in die Jahre gekommen. Witterungseinflüsse sowie die gleichzeitige Nutzung als Parkplatz hatten ihre Spuren hinterlassen, die aufgebrachten Markierungen waren kaum noch zu sehen. Zudem war die bauliche Gestaltung des alten Schulungsplatzes für die geplanten Fahrradausbildungen an der Grundschule Grunbach nicht mehr ausreichend. Erforderliche Verkehrssituationen im Straßenverkehr waren nicht dargestellt, z. B. Verhalten in Kreisverkehren, in Einbahnstraßen mit Haltestreifen und einseitige Fahrbahnverengungen.

In Abstimmung mit dem Referat Prävention der zuständigen Polizeibehörde wurden diese Anforderungen bei der Planung der neuen Anlage berücksichtigt. Die vorhandene gepflasterte Fläche erwies sich als nahezu ausreichend groß, um die Vorgaben zu erfüllen. So musste lediglich für die Markierung des Kreisverkehrs die Pflasterfläche geringfügig erweitert werden.

 

Der Markierungsplan steht – und jetzt ruckzuck die Markierungen aufgebracht?

Leider nein. Denn die Untergrund-Vorbehandlung ist ein wesentlicher Bestandteil der optimalen Haftung der aufzubringenden Markierung in Straßenverkehrsanlagen. Der Untergrund muss sauber, staub-, öl- und fettfrei sein. Alle losen Bestandteile und haftungsstörenden Oberflächen-Bestandteile wie Feinmörtelschichten und Betonschlemmen auf der Verkehrsoberfläche und sonstige Verunreinigungen müssen gründlich entfernt werden. Auch darf nach der Reinigung des Untergrundes bis zum Aufbringen der Markierung die vorbereitete Verkehrsfläche nicht betreten oder befahren werden. Auch das Wetter muss mitspielen, denn das Pflaster darf nur eine geringe Restfeuchte aufweisen. Aus Gewährleistungsgründen wurden deshalb die Markierungsarbeiten erst im relativ trockenen April durchgeführt.

Doch nun verfügt die Gemeinde Engelsbrand über einen modernen Verkehrsübungsplatz, von dem die Grundschüler aus Grunbach und Engelsbrand durch eine praxisgerechte Ausbildung nachhaltig profitieren werden.

Udo Rogalla
Bauleiter

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