Wieder mal ein Nadelöhr...
Wenn unter einer bestehenden Brücke anstelle einer im Bestand 11 m breiten Straße ein Kreisverkehr-Zufahrtsarm inklusive Fahrbahnteiler sowie ein neuer Geh- und Radweg mit einer Gesamtbreite von ca. 15,8 m Platz finden sollen, dann nennen wir die vor uns liegende Planungsaufgabe gerne ein „Kamel”, das durch’s sprichwörtliche Nadelöhr gehen soll.
Doch auch im Falle der Unterführung in Mühlacker, die wir Ihnen hier vorstellen wollen, waren wir erfolgreich und es gelang uns, eine Lösung zu finden.
Östlich des Stadtkerns von Mühlacker entstand seit vergangenem Sommer ein neuer Kreisverkehrsplatz. Dieser wurde im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets „Lug/Osttangente“ notwendig, um sowohl das neue Gewerbegebiet „Lug-Areal“ als auch das bestehende Gewerbegebiet „In den Waldäckern“ an die Osttangente (L1134) anzubinden. Damit das „Lug-Areal“ auch zu Fuß und per Fahrrad erreichbar ist, musste durch einen neuen Geh- und Radweg ein Anschluss an das bestehende Radwegenetz geschaffen werden.
Das Nadelöhr geweitet
Das Nadelöhr stellt eine Radweg- und Fußgängerbrücke ca. 10 m nördlich der Einmündung „In den Waldäckern“ / Osttangente dar, die die Osttangente überquert und die Straße „In den Waldäckern“ mit dem „Lug-Areal“ verbindet. Bislang wurde diese Brücke nur von der ca. 11 m breiten Straße unterquert. Diese sollte nun im Unterführungsbereich zum Kreisverkehr-Zufahrtsarm mit Fahrbahnteiler ausgebaut werden; zusammen mit dem neuen Geh- und Radweg ergab sich eine Verkehrsraumbreite von ca. 15,8 m, die unter der bestehenden Brücke geschaffen werden musste.
Nicht nur die Brücke sorgt seitlich und „von oben“ für eine Engstelle, auch die im Bankett verlegten Hauptversorgungsleitungen für Gas (Hochdruck), Wasser, Starkstrom-, Glasfaser- und Fernmeldekabel, die die nahegelegenen Gewerbebetriebe versorgen, lassen ein unbegrenztes Tieferlegen des Geh- und Radweges nicht zu.
Seitlich war der Raum durch die Brückenfundamente und zusätzlich durch eine 77 m lange Stützmauer begrenzt, die den Geländeunterschied im Bereich des westlichen Brückenfundaments sicherte. Um die Straße sowie Geh- und Radweg unter der Brücke durchführen zu können, mussten also diese Mauer und ein Teil der Böschung weichen.
Da aber sowohl das Brückenfundament als auch die Erschließungsstraße zum „Lug-Areal“ gesichert werden mussten, wurde eine neue, deutlich höhere Stützmauer notwendig. Die bis zu 2 m hohe Mauer aus Sandsteinquadern wurde um ca. 1,4 m näher an das Brückenwiderlager gerückt, um den benötigten Verkehrsraum zu schaffen. Damit das Brückenfundament auch während der Erdarbeiten und des Baus der Stützmauer gegen Setzungen gesichert war, wurden diverse Arbeiten nur abschnittsweise jeweils bis zur Mitte des Brückenwiderlagers im Pilgerschrittverfahren durchgeführt.
Die Situation vor der Baumaßnahme
Blick von der Brücke auf die Verkehrsinsel und die neue Zufahrt ins Gewerbegebiet
Die Situation vor der Baumaßnahme
Den Zeitdruck im Griff
Sowohl in der Planungsphase als auch bei der baulichen Umsetzung herrschte Zeitdruck, denn der Projektträger, in dessen Auftrag die Produktionshallen auf dem „Lug-Areal“ erstellt wurden, gab als Fertigstellungstermin der Zufahrt zum Erschließungsgebiet den 15.11.2017 vor. Vom Beginn der Planung bis zur Fertigstellung standen also insgesamt nur 8,5 Monate zur Verfügung.
Schon im Vorfeld galt es deshalb, unsere Planungen für den Kreisverkehr, die Erschließungsstraße und die Schmutz- und Regenwasser-Entwässerung optimal mit den Planungen des Projektträgers zu koordinieren.
Bei der Umsetzung der Arbeiten durch unterschiedliche Firmen auf engem Raum kam es auf die perfekte Abstimmung in allen Bauphasen an. Dank eines guten Schnittstellenmanagements und einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen dem Projektträger des neuen Gewerbegebietes, den städtischen Baulastträgern und den KIRN INGENIEUREN, kam es zu keinerlei Reibungsverlusten.
Der ambitionierte Termin konnte gehalten werden, die Zufahrt zum neuen Werk war sogar etwas früher als vorgegeben möglich.
Heike Kärcher, Dipl.-Ing.
Jörg Baumgärtner, Dipl.-Ing. (FH)